Bewährung für Teichtmeister: Ein zu mildes Urteil?
Der Schauspieler Florian Teichtmeister wurde von einem Wiener Gericht schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat ihm Besitz und Herstellung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen vorgeworfen. Der zuständige Richter hat dafür nun eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren ausgesprochen – die Strafe gilt auf Bewährung, bei weiterem Fehlverhalten könnte Teichtmeister in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen werden. Was genau das bedeutet und wie es zu diesem Urteil gekommen ist, darüber spricht STANDARD-Innenpolitik- und Chronikredakteur Martin Tschiderer im Podcast. **Hat Ihnen dieser Podcast gefallen?** Mit einem STANDARD-Abonnement können Sie unsere Arbeit unterstützen und mithelfen, Journalismus mit Haltung auch in Zukunft sicherzustellen. Alle Infos und Angebote gibt es hier: [abo.derstandard.at](https://abo.derstandard.at/?ref=Podcast&utm_source=derstandard&utm_medium=podcast&utm_campaign=podcast&utm_content=podcast)
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