Hinzurechnungs-Besteuerung bei Niedrigsteuer-Gesellschaften
Hinzurechnungsbesteuerung - das ist auch so ein hässliches Unwort aus dem deutschen Steuerrecht. Was es damit auf sich hat und warum im Ausland alles besser ist, darüber sprechen Catherine & Sebastian heute.
Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, egal, ob als natürliche Person oder als Unternehmen und eine Gesellschaft in einem Niedrigsteuerland gründet, der muss womöglich in Deutschland nachversteuern. Und zwar wird dann in Deutschland bei natürlichen Personen die volle Einkommensteuer fällig, bei juristischen Personen die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Und das zusätzlich zu der Steuer, die ich im Sitzstaat der Gesellschaft bezahlen muss. Im Englischen spricht man übrigens von CFC-Rules.
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