GmbH schließen, dann Neugründung im Ausland. Ist das legal??
Wer ins Ausland ziehen will und eine GmbH besitzt, der wird sich schnell mit dem Thema Wegzugsteuer und auch steuerliche Entstrickung auseinandersetzen müssen. Das kann mühsam, teuer und nervig werden.
Da könnte man schnell auf die Idee kommen, die GmbH einfach zu liquidieren und dann vom Ausland aus eine neue Gesellschaft zu gründen, welche das Geschäft der nun stillgelegten GmbH einfach weiterführt.
Aber wäre ein solches Vorgehen legal? Mit welchen steuerrechtlichen Stolperfallen muss man rechnen?
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