Missbrauch in Münster: Lebenslang für die Kinder
Zwischen fünf und 14 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Das sind die Urteile im Missbrauchskomplex Münster. Für das Schlimmste, was man Kindern antuen kann. Vor einem Jahr wurde der Missbrauchskomplex von Münster aufgedeckt. Jetzt sind die Urteile wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 29 Fällen gefallen: 14 Jahre Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung für den Hauptangeklagten Adrian V. Die Strafen für drei weitere Angeklagte aus Niedersachsen, Brandenburg und Hessen liegen zwischen zehn und zwölf Jahren Gefängnis. Wegen Beihilfe muss außerdem die Mutter von Adrian V. für fünf Jahre ins Gefängnis. Das ist ein Mindesturteil, sagt SZ-NRW-Korrespondentin Jana Stegemann. Der von Adrian V. missbrauchte Stiefsohn habe dagegen "lebenslänglich bekommen", das sei das Schlimmste, was man Kindern antuen könne. Vorwürfe könne man jedoch dem Familiengericht Münster machen. Der Pädokriminelle sei vor dem Missbrauch bereits einschlägig verurteilt worden, trotzdem hatte er Zugang zu dem Jungen gehabt. Auch sei Prävention möglich: Wir müssten alle besser hinschauen und Kindern offene Ohren schenken. Weitere Nachrichten:Deutschland lockert strenge Einreisebeschränkungen, Korruptionsprozess gegen Strache. Redaktion, Moderation: Lars Langenau Redaktion: Vinzent-Vitus Leitgeb Produktion: Justin Patchett Zusätzliches Audiomaterial über dpa und WDR 5.
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